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Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden
Einführung in die aktuelle Organspende-Debatte
Seit einigen Jahren wird immer wieder bemängelt, in Deutschland gebe es zu wenig Organspender. Laut DSO stehen derzeit ca. 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Täglich sterben druchschnittlich drei davon, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2010 erneut eine Debatte über eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes (TPG) entbrannt, mit der die Zahl der Organspender in Deutschland gesteigert werden soll.
Drei Vorschläge zur Neuregelung des Transplantationsgesetzes
Derzeit gilt in Deutschland die "erweiterte Zustimmungslösung". Das bedeutet, eine Organentnahme ist nur bei Menschen gestattet, die zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt haben z.B. mittels Organspenderausweis und bei denen der sogenannte Hirntod festgestellt wurde. Sofern keine Einwilligung vorliegt, sollen nahe Angehörige stellvertretend über die Frage einer Organentnahme entscheiden. Dabei soll der mutmaßliche Wille des Patienten beachtet werden.
Für eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes stehen derzeit drei Vorschläge zur Diskussion:
- Die Abschaffung der derzeit geltenden erweiterten Zustimmungslösung und Einführung einer Widerspruchslösung, d. h. jeder Mensch in Deutschland, bei dem der Hirntod festgestellt wird, wird automatisch zum Organspender erklärt, sofern er zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Widerspruchslösung wird insbesondere von Gesundheitsministern aus Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Saarland angestrebt. Ein entsprechender Vorschlag fand bei einer Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2011 jedoch keine Mehrheit. Nach derzeitigem Stand (März 2012) scheint der Vorschlag vorläufig vom Tisch zu sein.
- Die Einführung einer sogenannten Entscheidungs bzw. (Zwangs-)Erklärungsregelung, bei der sich jeder / jede einmal im Leben zum Thema Organspende erklären soll / muss, zum Beispiel beim Beantragen eines Personalausweises oder Führerscheins oder im Zusammenhang mit der Krankenversicherungs-Mitgliedschaft. Ziel ist es, nach und nach alle Menschen in Deutschland vollständig als potentielle Organspender zu erfassen.
Diese Lösung wird von diversen Bundestagsabgeordneten, insbesondere dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier, angestrebt, der mit der Nierenspende für seine kranke Frau im August 2010 großen Zuspruch und Bewunderung geerntet und Bewegung in die Debatte über eine Reform des Transplantationsgesetzes gebracht hatte. Auch der Bundesrat empfahl die Einführung der Entscheidungslösung in einer Stellungnahme vom 23.09.11. Mittlerweile gibt es seit Anfang März dazu einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, der am 22.03.12 im Deutschen Bundestag erstmals beraten wird. Mehr dazu unter Aktuell.
- Die gesetzliche Vorschrift zur Einführung eines Transplantationsbeauftragten in allen Krankenhäusern, um die Zahl ungemeldeter potentieller Organspender ermitteln zu können und mehr Spender zu gewinnen. Hierzu liegt mittlerweile seit Oktober 2011 ein Gesetzentwurf vor, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll.
Widerstand: Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden
Um diesen Bestrebungen entgegenzuwirken und die Einführung einer Widerspruchslösung bzw. (Zwangs-)Erklärungsregelung zu verhindern, hat sich ein breites gesellschaftliches "Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden" formiert. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss diverser Organisationen, Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Einzelunterstützer.
Zu den Unterstützern gehören bislang die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) aus Bremen, die Informationsstelle Transplantation und Organspende in Hamburg, die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland (München), das Gen-ethische Netzwerk e.V. (GeN) in Berlin, Ärzte für das Leben e.V. (ÄfdL) München, die Arbeitsgemeinschaft Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ), die Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention sowie der Arbeitskreis Christen und Bioethik (ACB) aus Bonn. Weitere Organisationen, Vereine und Einzelunterzeichner sind angefragt.
Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland
In einem am 27.09.11 veröffentlichten Appell zur Organspende-Debattein Deutschland sprechen sich die Bündnispartner entschieden gegen die angestrebte Einführung einer Widerspruchsregelung bzw. Erklärungslösung aus. Des Weiteren fordert das Bündnis eine erneute Diskussion über den Hirntod als derzeitiges Kriterium für eine Organentnahme, sowie eine umfassende und ehrliche Aufklärung auch über die negativen Seiten für den Organspender und dessen Angehörige im Falle einer Organentnahme.
Auf unserer Webseite bieten wir allen Interessierten zahlreiche Hintergrundinfos zur Organspende, Transplantation und dem umstrittenen Hirntodkriterium, regelmäßige Themenspecials zum aktuellen Stand der Organspende-Debatte und die Möglichkeit, sich mit Ihrer Organisationen, Arbeitsgemeinschaft, Verein etc. dem Bündnis eventuell anzuschließen.
Wir möchten mit diesen Seiten allen potenziellen Organ"spendern" zudem die Möglichkeit geben, sich vor ihrer Entscheidung für eine Einwilligung einer Organentnahme - sei es bei sich selbst oder bei Angehörigen - umfassend
über alle Seiten, d.h. auch die negativen Seiten der Transplantationsmedizin zu informieren. Denn mit diesen Fragen kann jeder von uns einmal konfrontiert werden. Entweder direkt im Falle des Todes eines Angehörigen oder indirekt, wenn im Falle des eigenen Todes die Angehörigen eine Entscheidung über den "mutmaßlichen Willen" treffen müssen, ob die Organe zur Transplantation freigegeben werden dürfen oder nicht.
Wußten Sie, dass
- ca. 94,5 Prozent aller Organentnahmen bei Menschen stattfinden, die niemals ihre Einwilligung zu dieser "Spende" gegeben haben, sondern wo die Angehörigen aufgrund des "mutmaßlichen" Willens entschieden haben, die Organe freizugeben?
- laut Studie der Universität zu Köln vom März 2004 nur 62 Prozent der Bevölkerung den Hirntod akzeptieren als den tatsächlichen Tod des Menschen und nur 60 Prozent unter seiner Voraussetzung zur Organspende bereit sind?
Ihre persönliche Entscheidung zur Organspende
Nicht-Organspendeausweis
Falls Sie nach Durchsicht unserer Informationen zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod zu dem Schluß kommen, dass Sie Ihre Organe, Gewebe, Knochen etc. nicht spenden möchten und auch keine Organe von Menschen im Hirnversagen haben wollen, falls es mal nötig werden sollte, können Sie sich hier unseren "Nicht-Organspenderausweis" runterladen. Einfach ausdrucken, ausschneiden, ausfüllen und einstecken. Um auch Ihre Verwandten, Freunde und Bekannten damit versorgen können, gibt es zwei Ausweise auf einem Blatt.
Sie können zwar auch beim "offiziellen" Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ein "Nein" ankreuzen, doch der Nichtorganspendeausweis ist eindeutiger und klarer erkennbar.
Organspendeausweis der BzGA
Falls sie sich dennoch dafür entscheiden wollen, im Falle der Feststellung Ihres Hirntodes einer Organentnahme bei Ihnen im Bewußtsein aller Konsequenzen zuzustimmen, haben Sie hier auch die Möglichkeit den "offiziellen" Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung runterzuladen und auszufüllen.
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